Rufnummernmitnahme – Antworten auf alle wichtigen Fragen
Die Rufnummernmitnahme ist erfahrungsgemäß immer wieder ein brisantes Thema, das Mobilfunknutzern unter den Nägeln brennt. Wer dauerhaft viel Geld sparen möchte, der sollte die Tarife der verschiedenen Provider stets im Blick behalten. Oftmals ergibt sich bei einem anderen Anbieter eine günstigere Alternative und ein Wechsel kann sich lohnen. Jedoch haben wohl nur die wenigsten Lust darauf, ständig ihre Rufnummer zu wechseln und diese dann umständlich allen Kontakten mitzuteilen. Doch das ist auch gar nicht zwingend notwendig. Denn schließlich gibt es ja noch die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme. Was es hierbei zu beachten gibt, wie der Prozess als solches funktioniert und welche Dinge noch wichtig sind, zeigt dieser ausführliche Artikel auf eine anschauliche Art und Weise.
Was bedeutet Rufnummernmitnahme eigentlich?
Zunächst einmal sollte geklärt werden, was Rufnummernmitnahme überhaupt bedeutet. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit von Mobilfunkkunden (gilt gleichermaßen auch für das Festnetz), bei einem Anbieterwechsel ihre bisherige Rufnummer zu behalten. Dies ist in Deutschland sogar als Recht im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgehalten worden und kann in Paragraph 46 TKG nachgelesen werden. Die Fachbezeichnung für die Rufnummernmitnahme in Mobilfunknetzen lautet Mobile Number Portability (MNP). Der Kunde behält in deren Rahmen die gesamte Rufnummer, ie Vorwahl inbegriffen. Deshalb lässt sich mittlerweile alleine anhand der Mobilfunkvorwahl auch nicht mehr zweifelsfrei feststellen, bei welchem Netzbetreiber jemand ist. Dies war vorher möglich. So war die Vorwahl 0171 einst der Telekom (vormals T-Mobile) vorbehalten, die 0172 gehörte zu Vodafone und die 0178 galt für E-Plus-Verträge. Dass dies nun nicht mehr offensichtlich erkennbar ist, kann als der wohl einzige wirkliche Nachteil der Einführung der Rufnummernmitnahme benannt werden.
Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme?
Grundsätzlich bedeutet die Rufnummernmitnahme in technischer Hinsicht, dass die bisherige Rufnummer vom alten Anschluss „abgekoppelt“ und anschließend auf den neuen Anschluss bei einem anderen Anbieter übertragen wird. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten „Portierung“. Dies ist auch während einem laufenden Vertrag möglich. Der Kunde erhält dann von seinem bisherigen Anbieter eine neue Rufnummer, die alte wird auf den neuen Anbieter übertragen. Die ganze Prozedur läuft in der Regel folgendermaßen ab:
- Rufnummernmitnahme im Rahmen der Bestellung beim neuen Anbieter beantragen
- Den alten Anbieter über die Portierung informieren
- Eventuelle Kosten für die Rufnummernmitnahme zahlen
- Bestätigung vom neuen Anbieter abwarten
- Nach erfolgreicher Rufnummernmitnahme im neuen Netz weiter unter der bekannten Nummer erreichbar sein
Auf welchem Wege der alte Anbieter von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden muss, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Bei der Deutschen Telekom ist zum Beispiel eine Erklärung in Schriftform nötig. Es muss also entweder ein Brief oder Fax versendet werden. Bei anderen Anbietern genügt es hingegen teilweise auch, einfach nur eine E-Mail zu schicken oder dort bei der Hotline anzurufen. Auch die Kosten variieren – hierzu weiter unten genauere Informationen zu den wichtigsten Anbietern. Natürlich ist die Rufnummernmitnahme auch nach Vertragsende möglich. Dann muss die Kündigungsbestätigung an den neuen Anbieter geschickt werden. Dieser kümmert sich um den Rest.
Wie hoch sind die Kosten bei den Providern?
Was kostet die Rufnummernmitnahme? Das ist ebenfalls ein wichtiges Thema gerade für Kunden, die über kein so großes Budget verfügen. Heutzutage verlangt kaum noch ein Anbieter für die eingehende Portierung Geld. Es gibt nur noch einige sehr wenige Ausnahmen, bei denen dies so ist. In der Regel ist jedoch eher das Gegenteil der Fall: Die Kunden werden mit einer Gutschrift gelockt, die die Kosten für die ausgehende Portierung teilweise sogar übertreffen kann. Denn eines ist Fakt: Die Altanbieter greifen bei der Rufnummernmitnahme nach wie vor kräftig in die Tasche des Kunden. Mehr als 30,72 Euro dürfen sie jedoch von Gesetzes wegen nicht berechnen. Meist liegt die Summe um die 25 Euro – was sich durch die Gutschriften fast immer mindestens amortisiert.
Als sogenannte Service-Provider gelten Unternehmen wie etwa Drillisch, mobilcom-debitel, Talkline oder Tarifhaus. Diese Unternehmen sind selbst keine Netzbetreiber, bieten ihren Kunden aber die Auswahl aus verschiedenen Netzen an. Bei fast allen Service-Providern fallen bei einem Verlassen des Anbieters Kosten in Höhe von 29,95 Euro an. Etwas günstiger ist es mit 25 Euro bei Tarifhaus. Mit Ausnahme von mobilcom-debitel ist die eingehende Rufnummernmitnahme zu diesen Anbietern aktuell nicht möglich – es werden keine Neukunden mehr angenommen.
Rufnummernmitnahme bei Sparhandy – gut zu wissen
Eine bunte Auswahl aus verschiedenen Netzen und Providern bietet Sparhandy seinen Kunden an. Wer hierhin wechseln und die Rufnummernmitnahme in Anspruch nehmen möchte, sollte ein paar Dinge wissen. So kommt es auf den Provider an, zu dem bei Sparhandy gewechselt wird, ob sich der Kunde selbst um die Rufnummernmitnahme kümmern und diese beim neuen Anbieter anmelden muss oder ob Sparhandy dies erledigt. Bei folgenden Anbietern ist letzteres der Fall. Die Rufnummernmitnahme kann hier direkt bei der Bestellung von einem Neuvertrag bei Sparhandy in Auftrag gegeben werden:
- Telekom
- Otelo
- mobilcom-debitel
- Sparhandy Allnet Flat
- Klarmobil
Bei einer Rufnummernmitnahme zu Vodafone, O2 und Base muss der Kunde selbst aktiv werden. Er erhält von Sparhandy zunächst eine vorläufige Rufnummer und muss via Onlineformular die Rufnummernmitnahme beantragen. Bei Blau.de hingegen muss zu diesem Zweck bei der Kundenservice-Hotline des Providers angerufen werden (0177-177-1160). Ähnlich wie bei Sparhandy verhält es sich auch bei ähnlichen Anbietern dieser Art.
Besonderheiten bei Prepaid
Bei Prepaid Karten wird der fällige Betrag für die Rufnummernmitnahme von der entsprechenden Karte abgebucht. Es sollte also auf ein ausreichendes Guthaben geachtet werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass bei Rufnummernmitnahme einer Prepaid Nummer der bisherige Anbieter eine Verzichtserklärung für die Inanspruchnahme des alten Prepaid Angebots verlangen wird. Vorsicht bei subventionierten Handys, die im Rahmen eines Prepaid Pakets erworben wurden. Hier ist in der Regel eine SIM-Lock-Sperre drin, deren sofortige Aufhebung zusätzliche Kosten verursachen kann.