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Handyvertrag kündigen – alle wichtigen Infos und Fakten

Es gibt eine ganze Menge verschiedener Gründe, weswegen jemand seinen Handyvertrag kündigen möchte. Unzufriedenheit mit dem bisherigen Anbieter, was den Service oder auch die Netzabdeckung angeht, können beispielsweise mögliche Ursachen sein. Aber vielleicht hat sich auch einfach bei einem anderen Provider ein deutlich günstigeres Angebot aufgetan, bei dem zugegriffen werden soll. Wenn alles gegen eine Vertragsverlängerung spricht, ist es wichtig, dass bei der Handyvertrag Kündigung nichts falsch gemacht wird. Schließlich gilt es nicht nur die Kündigungsfrist des bisherigen Anbieters zu beachten, sondern auch noch einiges mehr. Der folgende Ratgeber rund um das Thema Handyvertrag kündigen soll Antworten auf alle wichtigen Fragen liefern. Nicht nur Informationen rund um das Verfahren der Kündigung an sich werden geboten, sondern auch konkrete Kontaktadressen der großen deutschen Mobilfunkanbieter genannt.

Handyvertrag richtig kündigen

Handyvertrag richtig kündigen

Übersicht: So läuft eine Handyvertrag Kündigung ab

Ehe es ins Detail geht und auf konkrete Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Handyvertrag Kündigung eingegangen wird, soll hier kurz auf die gesamte Prozedur eingegangen werden. Üblicherweise läuft eine solche Kündigung in den folgenden Schritten ab:

  1. Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter herausfinden
  2. Die Kündigung schriftlich – entweder per Post/Einschreiben – oder E-Mail schicken
  3. Der Anbieter versendet eine Kündigungsbestätigung
  4. Den passenden Tarif bei einem neuen Anbieter auswählen
  5. Gegebenenfalls um die Rufnummernmitnahme kümmern

Es ist empfehlenswert, direkt im Kündigungsschreiben explizit darauf hinzuweisen, dass eine Kündigungsbestätigung zum nächstmöglichen Termin gewünscht wird. Ist die Bestätigung eingetroffen, dann ist der Kunde auf der sicheren Seite und geht kein Risiko mehr ein, im schlimmsten Falle eine Zeit lang für zwei Mobilfunkverträge zahlen zu müssen.

Neu: Den Handyvertrag kündigen per E-Mail

Einen neuen Handyvertrag online abzuschließen ist schon länger online kein Problem mehr. Anders sah dies lange Zeit aus, wenn der Kunde den Handyvertrag kündigen wollte. Hier gibt es inzwischen zum Glück eine rechtliche Änderung. So gilt für alle Kündigungen, die sich auf ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Handyverträge beziehen, dass eine Unterschrift nicht mehr nötig ist. Es genügt fortan die sogenannte Textform. Den Handyvertrag per E-Mail kündigen ist also endlich keine Wunschvorstellung mehr, nachdem sich einige Anbieter bis zuletzt gegen diese kundenfreundliche Möglichkeit gesperrt hatten.

Wie kann ich meinen Handyvertrag noch kündigen?

Wer den klassischen Weg bevorzugt, der hat natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, seinen Handyvertrag per Post zu kündigen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich dann, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an das jeweilige Unternehmen zu schicken. Auf diese Weise hat der Kunde in Form des Empfangsbeleges etwas Schriftliches in der Hand, falls es wider Erwarten später doch noch zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Genauso gültig ist allerdings auch eine Handyvertrag Kündigung via Fax. Sogar Kündigungen via SMS, Facebook- oder WhatsApp-Nachricht sowie einen etwaigen Chat des entsprechenden Mobilfunkanbieters sind rechtlich gesehen nicht zu beanstanden, da sie der Textform entsprechen.

Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?

Entscheidend für die Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist die korrekte Einhaltung der Kündigungsfrist. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kündigungsfristen durchaus, weswegen es der beste Weg ist, dies direkt beim entsprechenden Unternehmen in Erfahrung zu bringen. Üblich ist in der Branche eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet: Die Kündigung muss – egal auf welchem Wege – bis vor dem Erreichen der Frist den Anbieter erreicht haben. Sollte es eng werden, ist die Handyvertrag Kündigung per E-Mail also eine praktische Option, um doch noch rechtzeitig zu sein und die Kündigungsfrist einzuhalten.

Handyvertrag kündigen – was ist zu beachten?

Damit das Kündigungsschreiben Gültigkeit besitzt, sollten natürlich auch ein paar formale Dinge eingehalten werden. Wichtig ist es, dass neben der eigenen Postanschrift und der Adresse des Anbieters auch Daten wie die Rufnummer sowie die Kundennummer bzw. Vertragsnummer angegeben werden. Grundsätzlich genügt ein formloses Schreiben, in welchem der gewünschte Kündigungstermin angegeben und um eine schriftliche Bestätigung gebeten wird. Falls eine Rufnummernmitnahme erfolgen soll, gilt es dieses ebenfalls direkt anzumerken.

Handyvertrag kündigen – was passiert mit der Nummer?

Wer seinen laufenden Handyvertrag kündigt und keine Rufnummernmitnahme beantragt, der verliert seine bisherige Rufnummer. Sie wird vom Provider später anderweitig neu vergeben werden. Hat sich der Kunde an seine Nummer gewöhnt und möchte sie behalten, dann ist dies heutzutage aber auch relativ einfach und bequem möglich. Nicht selten ist es so, dass sich der neue Mobilfunkanbieter komplett um die Prozedur kümmert. Wer Glück hat, bekommt sogar eine Prämie von seinem neuen Anbieter, wenn er die Rufnummernmitnahme beantragt. Dies hängt jedoch auch damit zusammen, dass einige Anbieter bei einer Kündigung mit Rufnummernmitnahme eine Gebühr von dem wechselwilligen Kunden verlangen. Diese Kosten sollen durch die Prämie des neuen Anbieters wieder aufgefangen werden, damit der Wechsel für den Verbraucher auch bei einer Mitnahme der Rufnummer attraktiv bleibt. Teilweise muss sich der Kunde aber auch komplett selbst um die Rufnummernmitnahme kümmern. Mit den richtigen Formularen ist das allerdings kein Hexenwerk.

Ist es möglich einen Handyvertrag vorzeitig zu kündigen?

Bei ständig neuen, günstigen Alternativen in Sachen Mobilfunktarife kommt man als Kunde schnell in die Situation, mit einer Handyvertrag Kündigung zu liebäugeln. Doch was, wenn der Vertrag eigentlich noch viele Monate läuft, bis die Kündigungsfrist greift? Ein Sonderkündigungsrecht gibt es leider nur in wenigen Ausnahmefällen und besonderen Situationen. Dazu können zum Beispiel zählen:

  1. Tod des Kunden
  2. Preiserhöhungen im Laufe der Vertragslaufzeit
  3. Fehlerhafte Rechnungen, die trotz Aufforderung nicht berichtigt werden
  4. Häufig vorkommende Verbindungsabbrüche

Gerade der letzte Punkt ist jedoch eher umstritten und hier gehen die Ansichten von Kunden und Mobilfunkunternehmen häufig sehr weit auseinander. Bei einigen Anbietern ist es auch möglich, beispielsweise bei einem Umzug ins Ausland den Handyvertrag vorzeitig zu kündigen. Wer einfach nur wechseln möchte, um Geld zu sparen, hat in dieser Hinsicht also leider schlechte Karten.

Es ist eine Handyvertrag Kündigung bei der Deutschen Telekom geplant? Hier sind die Kontaktdaten:

  • Telekom Postanschrift: Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
  • Telekom Telefon Hotline: 0800 – 33 02 202 (nur für Fragen zu Kündigungsfristen u.ä.)
  • Telekom Fax: 0800 – 53 30 633
  • Telekom E-Mail-Adresse: info@telekom.de
  • Telekom Online Kündigungsformular

Wenn eine Handyvertrag Kündigung bei Vodafone erfolgen soll, muss diese auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:

  • Vodafone Postanschrift: Vodafone GmbH, Kundenbetreuung, 40875 Ratingen
  • Vodafone Telefon Hotline: 0800 – 505 45 24 (nur für Fragen zu Kündigungsfristen u.ä.)
  • Vodafone Fax: 02102 – 98 65 75
  • Vodafone E-Mail-Adresse: keine angegeben, Online Formular nutzen!
  • Vodafone Online Kündigungsformular

Möchte der Kunde seinen o2 Handyvertrag kündigen, dann sollten diese Kontaktdaten genutzt werden:

  • o2 Postanschrift: o2 Germany GmbH & Co. OHG, Kundenbetreuung, 90345 Nürnberg
  • o2 Telefon Hotline: 089 – 78 79 79 400 (nur für Fragen zu Kündigungsfristen u.ä.)
  • o2 Fax: 01805 – 571 766
  • o2 E-Mail-Adresse: keine angegeben, Online Formular nutzen!
  • o2 Online Kündigungsformular

Wenn eine Handyvertrag Kündigung bei BASE erfolgen soll, muss diese auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:

  • BASE Postanschrift: BASE c/o Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, Postfach 60 03 10, 14403 Potsdam
  • BASE Telefon Hotline: 0177 – 1271 300 (nur für Fragen zu Kündigungsfristen u.ä.)
  • BASE Fax: 033 – 17 00 89 123
  • BASE E-Mail-Adresse: kundenservice@base.de für vor dem 05.07.2016 abgeschlossene Verträge, impressum@cc.base.de für ab dem 05.07.2016 abgeschlossene Verträge
  • BASE Online Kündigungsformular


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