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FAQ zur neuen EU-Roaming – Regelung

Seit dem 15. Juni 2017 werden innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr erhoben. Laut der EU MEMO/16/4396 ist es Mobilfunkanbietern nicht mehr erlaubt, zusätzliche Gebühren für Telefonate, SMS und Datenverbrauch im EU-Ausland zu erheben. Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie in unserer übersichtlichen und informativen FAQ-Sektion.

Was bedeutet Roaming eigentlich?

Der Begriff Roaming kommt aus dem Englischen und bedeutet „herumwandern, umherstreifen“. Im Mobilfunkbereich wird Roaming als Synonym zur Handynutzung im Ausland verwendet. In diesem Fall nutzt der Kunde ein anderes Handynetz als sein Heimnetzwerk, um zu telefonieren, SMS zu verschicken oder im Internet zu surfen.

Wenn Sie ins Ausland reisen und ihr Handy mit ihrer heimischen SIM-Karte nutzen, „roamen“ Sie. Ihr Mobilfunkanbieter ermöglicht Ihnen in Kooperation mit Anbietern in dem entsprechenden Land die weitere Nutzung Ihrer Netzwerkdienste. Mit der neuen Verordnung (EU) 2015/2120 wurden die Kosten nun innerhalb der Mitgliedstaaten weitestgehend abgeschafft.

Generelles

In der Vergangenheit waren die Kosten hierfür sehr teuer, weshalb die EU seit 2007 bestrebt ist, diese Ausgaben zu senken. Im Rahmen der Verkehrsfreiheit innerhalb der EU und des Verbraucherschutzes wurde das Roam-Like-At-Home-Prinzip (RLAH) geschaffen. Auf Druck der EU-Kommission, dem Ministerrat der EU und dem Europäischen Parlament wurden die Gebühren nun abgeschafft.
Die EU ist nunmehr seit zehn Jahren damit beschäftigt, die Roaming-Preise schrittweise zu senken. Das Thema wurde also schon lange auch auf politischer Ebene diskutiert. Man verständigte sich darauf, dass das Telefonieren im EU-Ausland kostenfrei sein sollte. Widerstand gab es natürlich von den Mobilfunkanbietern, aber auch das Gesetz wies noch Lücken auf. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde kritisiert, weil die Lösung sehr anfällig gegen Missbrauch gewesen ist. Kunden, die in einem EU-Land leben, aber dauerhaft einen günstigeren Vertrag eines anderen EU-Landes nutzen, würden daraus einen unfairen Vorteil ziehen. Um dem zu entgegnen, wurde die „Fair-Use-Regelung“ geschaffen.
Wer sich innerhalb von vier Monaten länger im EU-Ausland aufhält und die Dienste des ausländischen Netzwerks mehr nutzt als die des einheimischen Netzes, wird weiterhin mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Nach einer 14-tägigen Warnfrist fallen folgende zusätzliche Ausgaben an:

  • 3,2 Cent pro Minute beim Telefonieren
  • 1 Cent für das Versenden von SMS
  • Aktuell 7,70 € pro GB Datenverbrauch
  • Die Kosten für den Datenverbrauch sinken
    • bis 2022 schrittweise auf 2,50 €.
    • 2018: 6 €,
    • 2019: 4,50 €,
    • 2020: 3,50 €,
    • 2021: 3 €, 2022: 2,50 €.

Aufenthaltsdauer und Nutzung innerhalb der EU

Die Abschaffung der Roaming-Gebühren gilt für folgende Länder:

  • Alle 28 Länder der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

  • Länder aus dem Europäischen Wirtschaftsraums ohne die Schweiz:

Island, Liechtenstein und Norwegen. In folgenden Gebieten gilt kostenfreies Roaming nicht:

  • In der Türkei oder der Schweiz,
  • In Großbritannien nach dem März 2019 sowie
  • Auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen.

Dort, wo die Roaming-Regelung nicht gilt, können weiterhin sehr hohe Kosten entstehen, wenn Sie Ihr Handy in einem ausländischen Netz nutzen.

Die ursprünglich geplante 90-Tage-Frist besagte, dass der Wegfall der Roaming-Gebühren nur für 90 Tage im Jahr gelten sollte. Dieser Teil der Roaming-Verordnung sollte gegen den Missbrauch helfen, günstigere Verträge aus dem Ausland langfristig im Heimatland zu nutzen. Nach heftiger Kritik von vielen Seiten wurde dieser Teil der Verordnung jedoch wieder verworfen und nun durch die „Fair-Use-Regelung“ ersetzt.
Wenn Sie innerhalb von vier Monaten überwiegend ein ausländisches Netz nutzen, wird Ihr Mobilfunkanbieter Ihre Roaming-Nutzung mit zusätzlichen Kosten belasten (siehe oben). Darüber werden Sie von Ihrem Provider mit Angabe einer 14-tägigen Warnfrist informiert.
Wenn Freiminuten oder Flatrates in ihrem Vertrag enthalten sind, gelten diese im EU-Ausland genauso wie im heimischen Netz. Sind die Freiminuten verbraucht, fallen die gleichen vertraglich geregelten Preise wie im Inland an. Beim Datenvolumen haben die Anbieter die Möglichkeit, die genutzte Datenmenge durch ein Limit zu begrenzen. In erster Linie werden Kunden mit günstigen Tarifen bei gleichzeitig hohem Datenvolumen hiervon betroffen sein. Die Anbieter sind verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, ob ein solches Datenlimit besteht und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das kostenfrei nutzbar ist. Ist das Volumen ausgeschöpft, werden Sie per SMS darüber informiert. Wenn das Ihnen zur Verfügung gestellte Datenvolumen überschritten wird, zahlen Sie einen Aufschlag. 7,70 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer werden im Jahr 2017 für ein zusätzliches GB fällig. 2018 sinkt dieser Betrag auf 6,00 Euro.
Haben Sie mit einem Mobilfunkanbieter einen Vertrag mit einem unbegrenzten Datenvolumen, hängt die Größe des Volumens, das während des Roamings genutzt werden kann, vom Preis des Mobilfunkvertrages ab. Das Limit in GB muss dabei das doppelte des Quotienten aus der Grundgebühr und der aktuellen Preisobergrenze für den zusätzlichen Datenverbrauch (siehe oben) betragen. Klingt kompliziert, deshalb folgt hier ein Beispiel:

  • Ihr Vertrag beinhaltet eine Grundgebühr von 50 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • Die aktuelle Preisobergrenze liegt bei 7,70 Euro
  • (50 Euro / 7,70 Euro) x 2 = 12,98
  • Ihr Anbieter muss Ihnen also mindestens 12,98 GB Datenvolumen für das Roaming zur Verfügung stellen

Die Volumina der Datenlimits werden also in den nächsten Jahren stetig ansteigen. Bei Verträgen mit einem begrenzten Datenvolumen hängt das Limit ebenfalls vom Preis Ihres Mobilfunkvertrages ab. Über die Höhe des Limits können Sie bei Ihrem Provider Auskunft einholen. Wird das Limit erreicht, werden Sie per SMS von ihrem Anbieter davon unterrichtet.

Umstellung & Folgen

Die neuen Lösungen gelten sowohl für bestehende als auch für neue Verträge. Haben Sie einen regulierten Vertrag, in dem Roaming bereits enthalten ist, nutzen Sie automatisch die neuen Vorteile. Ihr Anbieter wird Sie auf die neuen RLAH-Regelungen hinweisen, wenn dies noch nicht geschehen ist. Nutzen Sie hingegen einen alternativen Vertrag, können Sie kostenlos in einen regulierten Tarif wechseln.
Viele Verbraucher haben in ihren Verträgen zusätzliche Flatrates für das Roaming, beispielsweise 1 GB Datenvolumen, das im Ausland verbraucht werden darf. Seit dem 15. Juni 2017 sind diese Bestandteile jedoch obsolet, weil der Kunde laut dem RLAH-Prinzip die Netzwerkdienste im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen nutzen darf, so dass es zu Veränderungen in diesen Verträgen kommt. Wie die Änderungen konkret aussehen, wird im Einzelfall entschieden.
Seitdem die EU vor zehn Jahren damit begonnen hat, die Roaming-Gebühren zu deckeln, sind auch die einheimischen Preise für die Mobilfunknutzung stetig gesunken. Aufgrund des großen Konkurrenzdrucks in diesem Segment ist auch in der Zukunft mit einer Fortführung dieses Trends zu rechnen. Um den Mobilfunkanbietern die Umstellung leichter zu machen, wurde eine Übergangsphase geschaffen, die vom 30. April 2016 bis zum 15. Juni 2017 lief. Damit sollte sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Preiserhöhung im heimischen Netz trotz des Wegfalls der Roaming-Einnahmen für die Mobilfunkanbieter kommt. Dennoch haben die Provider die Möglichkeit, Aufschläge bei den nationalen Regulierungsbehörden zu beantragen, wenn die nationale Preisgestaltung durch die Bereitstellung der Roaming-Dienste zu inländischen Preisen gefährdet ist. Es gelten jedoch Höchstgrenzen für den Tarif im Inland zuzüglich der Aufschläge, die durch das Roaming entstehen können (ohne Mehrwertsteuer):

  • 0,19 Euro pro Minute für ausgehende Gespräche
  • 0,0108 Euro pro Minute für eingehende Gespräche
  • 0,06 Euro pro gesendeter SMS
  • 0,20 Euro pro verbrauchtem MB Datenvolumen


Inforgrafik zum Daten-Roaming

Da es Ausnahmen bei der Erhebung von Roaming-Gebühren gibt, können Sie im Zweifelsfall Ihre Roaming-Dienste auch ausschalten. Bildquelle: allnetflatvergleich.de

Wie deaktiviere ich das Daten-Roaming an meinem Handy?

Beim Daten-Roaming gilt wie bisher eine Kostengrenze von 60 Euro. Nähern Sie sich dieser Grenze an, werden Sie von Ihrem Anbieter benachrichtigt. Sie erhalten eine SMS, wenn Sie 80 bzw. 100 Prozent der 60 Euro erreicht haben. Mit dem Ausführen weniger Schritte, die in der Nachricht erläutert sind, können Sie das Daten-Roaming weiter nutzen, ansonsten ist es bis zum Ende der Rechnungsperiode gesperrt.


Wenn Sie nicht so lange warten wollen, bis die Kostengrenze greift, können Sie Ihr Daten-Roaming auch manuell abschalten. Dafür gehen Sie wie folgt vor:

Daten roaming bei Android deaktivieren(Android):

  • Wählen Sie auf der Startseite das Menü aus
  • Tippen Sie auf das Icon Einstellungen
  • Navigieren Sie zum Unterpunkt Mobile Netzwerke
  • Schieben Sie den Regler bei Daten-Roaming nach links

Bei anderen Android-Smartphones läuft dieser Vorgang äquivalent ab. Eventuell müssen Sie die Sicherheitsabfrage „Daten-Roaming deaktivieren?“ mit einem Druck auf OK bestätigen.


Daten-Roaming auf dem iPhone deaktivereniPhone (iOS):

  • Wählen Sie auf der Startseite Einstellungen aus
  • Gehen Sie zum Unterpunkt Mobiles Netz
  • Wählen Sie den Punkt Datenoptionen aus
  • Schieben Sie den Regler bei Daten-Roaming nach links

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